Scheidung

Beschreibung

Eine Scheidung ist die gerichtliche Beendigung einer Ehe. Sie ist Teil des Eherechts und somit auch ein Teilgebiet des Familienrechts. Rechtlich gesehen bezieht sich eine Scheidung auf die Lebensgemeinschaften: Ehe, gleichgeschlechtliche Ehe und eingetragene Partnerschaft.

Das Scheidungsverfahren wird vom Familiengericht als Teil des Amtsgerichts verhandelt. Jedoch besteht, anders als bei sonstigen amtsgerichtlichen Verfahren, bei Scheidungen der sogenannte Anwaltszwang, das heißt ein Anwalt ist für die Rechtsgültigkeit unabdingbar.

Rechts- und Beratungsleistungen

Bei Fragen zum Thema Scheidungsrecht in $bundesland$ im Kreis $stadt$ können Suchende sich an Anwälte im Kreis $stadt$ wenden, damit das Scheidungsverfahren rechtlich korrekt abgewickelt wird und keiner der Ehepartner das Nachsehen hat.

Vor einer Scheidung müssen die Ehepartner eine Trennungszeit einhalten, das heißt, sie müssen mindest 1 Jahr getrennt leben.

Schlüsselpunkte im Scheidungsrecht sind der Zugewinnausgleich, der seit dem 01.09.2009 auch eingebrachte Schulden eines Ehepartners in der Berechnung berücksichtigt, sowie der Versorgungsausgleich, der nun besagt, dass alle Versorgungen und Anwartschaften, die einer der Ehepartner erworben hat, geteilt werden.

Haben die sich scheidenden bereits eine Familie gegründet, werden auch das Sorge- und Umgansrecht sowie der Unterhalt für die Kinder wichtig.

Sehr entscheidend für das Scheidungsverfahren ist außerdem die Staatsangehörigkeit der Ehepartner, da dann unter Umständen das deutsche Recht nicht angewandt werden kann.

Da Scheidungen in Deutschland mitunter sehr lange dauern können, haben Ehepartner zwar die Möglichkeit einer Auslands-Scheidung, diese wird aber nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt! Entweder muss einer der Ehepartner die entsprechende Staatsangehörigkeit besitzen oder einen ständigen Wohnsitz in dem Land haben.
Ein touritischer Ausflug ins Ausland für eine schnelle Scheidung mit anschließender Rückkehr wird nicht anerkannt!

Einige Kanzleien bieten auch Online-Scheidungen an. Das bedeutet nichts anderes, als das alle nötigen Dokumente und Informationen dem Anwalt per E-Mail zugesandt werden. Ein persönliches Erscheinen ist somit nicht von Nöten. Die Scheidung selbst kann jedoch nur vor Gericht stattfinden.